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Die optimale Verzollung in der Schweiz, England und Norwegen

Die optimale Verzollung in der Schweiz, England und Norwegen

AUTOR: CAROLIN GARBE

Als Zollpartner für Online-Shops sorgen wir dafür, dass attraktive, europäische Märkte ausserhalb der EU wie die Schweiz, England und Norwegen nahtlos beliefert werden, ohne dass Kunden in diesen Ländern eine Zollgrenze spüren, etwa durch lange Lieferzeiten oder Einfuhrabgaben. Jedes Land hat dabei seine eigenen Bestimmungen und Vorgaben für die Verzollung bei der Ein- und Ausfuhr von Waren. Wir stellen dir einige Besonderheiten vor und zeigen dir, worauf du achten musst.

Jeder von uns hat schon einmal die Erfahrung gemacht: Wir bestellen etwas im Ausland und als das Paket ankommt, hängt eine saftige Zollrechnung mit dran. Was für den Endkunden oft mit Ärger verbunden wird, kann sich schliesslich auch negativ auf das Image des Händlers auswirken. Speziell für jene, die in oder aus Ländern mit speziellen Zollvorschriften wie der Schweiz, Vereinigtes Königreich oder Norwegen liefern, dürften die Ein- und Ausfuhrbestimmungen ein komplexes Thema darstellen. Doch wer sollte eigentlich die Zölle entrichten – der Händler oder der Endkunde?

DAP vs. DDP – Die wichtigsten Incoterms.

Händler, die an Kunden in einem Land mit speziellen Zollvorschriften liefern, müssen selbst definieren, ob sie die Zollgebühren übernehmen oder auf den Kunden übertragen. Diese Bestimmung nennt man Incoterms, wovon wir uns nun die zwei wichtigsten genauer anschauen: Delivery-at-Place (DAP) und Delivery-Duty-Paid (DDP). 

Im DAP-Verfahren ist der Verkäufer nur bis zur Ankunft am Bestimmungsort zuständig. Damit wälzt er die Kosten für die Durchführung erforderlicher Einfuhrformalitäten auf den Endkunden ab. Wird darauf beim Verkauf nicht eindeutig hingewiesen, fallen für den Endkunden unter Umständen überraschende Zollgebühren an.

Beim DDP-Verfahren, wie es auch die MS Direct anbietet, übernimmt der Verkäufer die Kosten und Verantwortung der Verzollung. Nebst dem finanziellen Aufwand kann DPP auch steuerlich eine Herausforderung werden, da der Verkäufer im Importland auch Steuern zahlen muss und somit über eine Fiskalvertretung benötigt. Beim DDP-Verfahren kann der Händler zudem zwischen Einzel- und Sammelverzollung, mit je eigenen Vor- und Nachteilen wählen.

Trotz Komplexität gehört heute DDP zum Standard im E-Commerce, da die Customer Experience deutlich besser ausfällt und sich somit entscheidend auf die Wiederkaufrate auswirkt. MS Direct unterstützt bereits viele Händler im Cross-border-Bereich in Europa, in der Schweiz, Grossbritannien und in Norwegen.

Als Alternative zum Cross-border-Verfahren bietet sich Händlern auch die Möglichkeit, in Ländern mit speziellen Zollbestimmungen Zweigniederlassungen zu gründen. Waren können so im B2B eingeführt und dann innerhalb des Landes verkauft und abgefertigt werden.

Einzel- und Sammelverzollung – die Unterschiede.

Bei der Verzollung von Waren gibt es grundsätzlich zwei Varianten – die Einzel- und Sammelverzollung. Erstere bezieht sich auf die Verzollung von einzelnen Sendungen, während letztere sich auf die Verzollung mehrerer Warensendungen bezieht, die unter einer einzigen Zollanmeldung zusammengefasst werden. Welche Variante infrage kommt, hängt von mehreren Faktoren ab. 

Bei der Einzelverzollung wird jede Warensendung einzeln deklariert und verzollt. Dies ist die übliche Methode bei geringen Warenmengen und Bestellvolumen. Niedrige Artikelgewichte (nur Schweiz) und Retourenquoten begünstigen ebenfalls die Anwendung dieser Verzollungsmethode. Die Einzelverzollung erfordert mehr Aufwand und Zeit, da jede Sendung einzeln überprüft und bearbeitet werden muss. 

Die Sammelverzollung hingegen bezieht sich auf den Prozess, bei dem mehrere Warensendungen zusammengefasst und gemeinsam verzollt werden. Dies ist die übliche Methode bei grösseren Warenmengen, Waren mit hohen Zollabgaben und Retourenquoten. Für die Schweiz ist dieses Verfahren ebenso bei Sortimenten mit hohen Artikelgewichten lohnend. Der Aufwand bei diesem Verfahren ist reduziert. Es ist nur eine Deklaration für mehrere Kundenbestellungen erforderlich und einzuführende Artikel werden auf der gleichen Zolltarifposition zusammengefasst.

Schweiz: Beide Optionen sind anwendbar.

Die Schweiz erhebt seit dem 1. Januar 2024 keine Zollgebühren mehr auf Industriewaren. Jedoch ist die Anmeldung von Importwaren nach wie vor Pflicht, das Verfahren wurde allerdings zusammen mit der Abschaffung der Zollgebühren stark vereinfacht. Beim Schweiz-Import kann zwischen Einzel- und Sammelverzollung gewählt werden. Was beim Import nach wie vor anfällt sind die Mehrwertsteuern. 

In Zusammenarbeit mit den Schweizer Zollbehörden hat MS Direct eine Lösung entwickelt, mit der die Stärken der Sammel- und Einzelverzollung für Händler kombiniert werden. So erkennen wir bereits anhand der Produktdaten und Warenkörbe, ob sich ein Auftrag für eine Einzel- oder Sammelverzollung eignet. Nach dem Split laufen die Aufträge voll automatisiert in zwei unterschiedliche Prozesse mit der jeweils passenden Verzollungsart.

Grossbritannien: Do it the easy way.

In Grossbritannien ist die Einzelverzollung die Norm. Wie eingangs erwähnt, hängt die Wahl auch hier von Faktoren wie dem Wert und der Häufigkeit der importierten Waren sowie der Art der Waren ab. Es wird zwischen «Low Value» und «High Value» unterschieden. Im Rahmen der «Simplified Declaration» ist für Sendungen mit einem Wert unter £ 135 die Zollabfertigung vereinfacht, da keine volle Zollanmeldung erforderlich ist. Bestellungen bis zu diesem Wert sind in der Regel zollfrei und es wird lediglich die Einfuhrumsatzsteuer fällig. Zu beachten ist jedoch, dass High und Low Value Bestellungen auf einer separaten Sammelrechnung aufgeführt werden müssen. MS Direct übernimmt auch diesen Aufwand für ihre Kunden.

Norwegen: Auf die Produktart und den Wert kommt es an.

Norwegen ist kein Mitglied der EU, beteiligt sich aber am Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Trotzdem verfügt das Land über strenge Zollvorschriften. Die Einfuhr von Textilien, Lebens- und Futtermitteln ist grundsätzlich zollpflichtig. Für die meisten Konsumgüter benötigt es aber keine speziellen Lizenzen oder Genehmigungen – für eine Reihe von Waren und Warenarten werden jedoch Registrierungs- und Zulassungspflichten oder besondere Anforderungen an die Produkte gestellt. 

Für Anbieter ohne Sitz in Norwegen, die darüber hinaus eine tiefe Adaption zum norwegischen Mark aufweisen, können sich für die VOEC (VAT on E-Commerce) registrieren. Diese kommt dann bei Warenverkäufen an norwegische Privatpersonen (B2C) bei Waren mit Wert unter 3’000 NOK (ca. 300 EUR) zur Geltung. Waren, die unter die VOEC-Regelung fallen, sind zollfrei, und es ist keine zusätzliche Zollabfertigung an der Grenze erforderlich, solange der Händler bei der norwegischen Steuerverwaltung registriert ist und dem Zoll eine Ankunftsmeldung mit der VOEC-Nummer vorgelegt wird. Artikel mit einem Wert über 3’000 NOK müssen regulär eingeführt und verzollt werden. 

Retailer sind verantwortlich für die Einhaltung der Zollvorschriften.

In allen genannten Fällen sind Online-Shops als Warenimporteure und -exporteure verantwortlich für die Einhaltung der Zollvorschriften und die Bezahlung der anfallenden Zollgebühren. Zölle und Abgaben sind ein komplexes Gebiet. Grössere politische Veränderungen, wie der Austritt Grossbritanniens aus der EU oder die Abschaffung der Industriezölle in der Schweiz voraussichtlich ab 1. Januar 2024 haben Einfluss auf den grenzüberschreitenden Handel.

Ein Dienstleister, wie MS Direct, der sich auf Cross-border E-Commerce spezialisiert hat, hat umfangreiche Kenntnisse über die geltenden Gesetze und Bestimmungen und stellt die Einhaltung sicher. Bei MS Direct ermöglicht eine intelligente Lösung darüber hinaus, mit nur einer Schnittstelle mehrere Länder ausserhalb der EU zu bedienen (wie die Schweiz, Grossbritannien und Norwegen) und erleichtert die Abwicklung für deinen Shop dadurch massiv.

Planst du in attraktive Märkte wie die Schweiz und England zu expandieren? Wir unterstützen dich mit unserer 45-jährigen Erfahrung im Handel und E-Commerce vom Versand über Verzollung, Mehrwertsteuerabwicklung, Fiskalvertretung bis hin zu Retouren.