Deine Cross-border Lösung nach den Wegfall der Industriezölle
Verzollung Schweiz: Mit der Abschaffung der Industriezölle zum 1. Januar 2024 ergeben sich neue Chancen für den E-Commerce in der Schweiz. Hier findest du alle Informationen, wie du das Potenzial für deinen Shop nutzen kannst.
Alle wichtigen Infos
Die Aufhebung der Industriezölle tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Die Aufhebung gilt für alle Industrieprodukte. Das sind in der Schweiz alle Güter mit Ausnahme von Agrarprodukten (wie bspw. Futtermittel) und Erzeugnissen der Fischerei.
Die Abschaffung der Industriezölle soll sowohl Unternehmen als auch Verbrauchern zugutekommen, indem sie viele Produkte wie Autos, Fahrräder, Schuhe und Textilien erschwinglicher macht und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz steigert.
Unternehmen, die in der Schweiz tätig sind, profitieren von Erleichterungen bei der Tarifierung und Administration wie dem Wegfall von Ursprungsnachweisen. Für den Handel bedeutet der Wegfall der Industriezölle grundsätzlich geringere Kosten beim Import von Waren.
Trotz der Abschaffung der Industriezölle ist weiterhin eine Deklaration der einzuführenden Waren notwendig, um statistische Daten zu sammeln und die Mehrwertsteuer bei der Einfuhr zu erheben. Alle wichtigen Informationen dazu auf diese Seite!
Die wichtigsten Fragen rund um die Insutriezollabschaffung
Die Abschaffung der Industriezölle betrifft Personen und Unternehmen, der in der Schweiz in Industrieprodukte handeln oder diese verwenden. Mit der Abschaffung der Industriezölle ab dem 1. Januar 2024 werden sämtliche Einfuhrzölle auf Industrieprodukte in der Schweiz aufgehoben, ausser für bestimmte Produkte der Kapitel 35 und 38, die als Agrarprodukte gelten. Im Rahmen dieser Massnahme werden die bestehenden 9'114 Tarifnummern auf 7'511 reduziert, um die Tarifierung von Produkten zu vereinfachen. Die Tarifnummern werden weitestgehend an die EU-Norm angepasst, was eine einfachere Produktklassifizierung für Unternehmen und die Zollverwaltung ermöglicht.
Trotz der Abschaffung der Industriezölle bleibt eine Deklaration der einzuführenden Waren erforderlich, um statistische Daten zu erfassen und die Mehrwertsteuer bei der Einfuhr zu erheben. Nichtzollrechtliche Erlasse (NZE) und Kontingente sowie die Edelmetallkontrolle bleiben ebenfalls bestehen und müssen entsprechend von Fachpersonen ausdeklariert werden.
Nein, die Abschaffung der Industriezölle in der Schweiz hat keinen Einfluss auf den Zollprozess an sich bei Ausfuhr und Wiedereinfuhr in die EU. Bei Letzterer fallen weiterhin Zölle an, es sei denn, es kann nachgewiesen werden, dass ein Artikel zuvor aus der EU ausgeführt wurde. Daher ist es wichtig, die wiedereingeführten Waren mit den zuvor ausgeführten Waren abzugleichen, um bei der Wiedereinfuhr in die EU keine Zölle entrichten zu müssen. Rückerstattungsanträge entfallen, da keine Zölle in der Schweiz entrichtet wurden.
Ein Drittland bezeichnet ein Land, die kein Mitglied in der Europäischen Union und demnach nicht in die wirtschaftlichen Strukturen der EU, wie den Binnenmarkt und die Zollunion, eingebunden ist. Bei Handelsaktivitäten mit einem Drittland sind Unternehmen dazu verpflichtet, Zollformalitäten zu berücksichtigen, ungeachtet des Vorhandenseins eines Handelsabkommens. Die Schweiz und Grossbritannien gehören zu den bedeutendsten Märkten im Bereich E-Commerce, die zu den Drittländern gehören. MS Direct bietet das erforderliche Expertenwissen für einen erfolgreichen Markteintritt oder eine Expansion in diese Drittländer im Bereich E-Commerce.
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