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Wichtige Gesetzesänderungen in der Schweiz ab 2024

Wichtige Gesetzesänderungen in der Schweiz ab 2024

2024 werden in der Schweiz zwei wesentliche Gesetzesänderungen aktiv, die sich mitunter stark auf den E-Commerce auswirken. Zum einen werden per 1. Januar keine Importzölle mehr für Industriegüter erhoben, dafür erhöht sich der Schweizer Mehrwertsteuersatz von 7,7% auf 8,1%. In diesem Blog erklären wir, wie du dich mit deinem Onlineshop am besten auf diese Änderungen vorbereitest.

Abschaffung der Industriezölle

Die Preise für Güter und Dienstleistungen sind in der Schweiz im Durchschnitt deutlich höher als in den Nachbarländern. Verschiedene Faktoren tragen zur «Hochpreisinsel Schweiz» bei: Einerseits treibt das hohe Lohn- und Kostenniveau die Preise in die Höhe. Anderseits trägt eine Reihe von tarifären und nichttarifären Handelshemmnissen zur Abschottung des Schweizer Markts bei und führt dazu, dass Unternehmen im Inland höhere Preise als im Ausland verlangen können. Das soll sich nun ändern, darum hat der Schweizer Bund entschieden, ab Januar 2024 die Importzölle auf sämtliche Industrieprodukte abzuschaffen.

Unter Industrieprodukten versteht man sämtliche Güter mit Ausnahme von Agrarprodukten, wie zum Beispiel Futtermittel und Fleischerzeugnisse. Im Zolljargon sind damit alle Waren der Kapitel 25 bis 97 des Zolltarifs mit Ausnahme einiger Agrarprodukte der Kapitel 35 und 38 gemeint. Im Zuge dieser Massnahme reduziert die Schweiz auch die aktuell 9’114 Tarifnummern auf 7’511 und passt diese so weitestgehend an die EU-Normen an. 

Im Folgenden findest du ein paar wichtige Punkte, die du als Cross-border Onlineshopbetreiber:in beachten solltest:

Deklarierung bleibt

  • Auch wenn mit der Gesetzesänderung die Importzölle entfallen, bleiben die Zollanmeldungen mit entsprechender Tarifierung bestehen, um statistische Daten zu Erfassung und die Mehrwertsteuer bei der Einfuhr zu erheben.
  • Artikeldaten, wie das Gewicht, sind nach wie vor anzugeben. Diese werden jedoch nicht mehr so genau kontrolliert, da sie nicht mehr Gebührenrelevant sind.

Tarifnummern-Reduktion

Rückfuhr in die EU

  • Die Industriezollabschaffung hat keinen Einfluss auf die Ausfuhr aus der Schweiz oder eine Wiedereinfuhr in die EU. Kann der Schweiz-Import nicht nachgewiesen werden, fallen beim Wiederimport in die EU-Zollgebühren an. Eine saubere Dokumentation verhindert dies.
  • Da die Importzölle entfallen entfällt auch der Rückerstattungsantrag bei der Warenrückfuhr in die EU.

Anpassung des Mehrwertsteuersatzes

Mit der Abschaffung der Industriezölle werden gleichzeitig die Mehrwertsteuersätze in der Schweiz erhöht. Folgende Sätze gelten ab dem 1. Januar 2024:

  • Normalsatz neu 8,1% statt bisher 7,7%
  • Reduzierter Satz neu 2,6% statt bisher 2,5%
  • Sondersatz für Beherbergung neu 3,8% statt bisher 3,7%

Von den Änderungen sind alle Verbraucher:innen sowie Unternehmen  betroffen. Darum betreffen die Anpassungen auch Onlinehändler, die in die Schweiz verkaufen. Gehörst auch du zu den Betroffenen, solltest du folgende Massnahmen ergreifen:

System- & Vertragsanpassungen

  • Stelle sicher, dass dein Shop-System, Rechnungsprogramme und alle anderen Systeme, die Preise und Steuern verarbeiten, auf die neuen Mehrwertsteuer-Sätze aktualisiert sind.
  • Überprüfe bestehende langfristige Verträge und deine Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Je nach Ausgestaltung, kann es sein, dass auch hier Anpassungen notwendig sind.

Preisanpassungen überdenken

  • Überlege gut, ob du Merhwertsteuer-Erhöhung auf deine Kunden abwälzen möchtest oder ob du sie selbst trägst. Der Wegfall der Industriezölle in der Schweiz könnte sich ausgleichend auswirken, sodass keine Preisanpassungen notwendig sind.
  • Wenn du Preisanpassungen vornimmst, erkläre deinen Kunden transparent, warum die Preise ändern. Kurzfristige Angebote und Rabatte können dazu beitragen, die Auswirkungen der Mehrwertsteuererhöhung für Kunden zu mildern.

Achtung Übergangszeit

  • Für Bestellungen, die vor dem 1. Januar getätigt aber nach diesem Datum geliefert oder abgeschlossen werden, musst du möglicherweise spezielle Regelungen beachten.
  • Definiere, wie du mit Rückerstattungen und Stornierungen für Transaktionen umgehen willst, die vor der MwSt-Änderung stattgefunden haben.
  • Stelle sicher, dass deine Buchhaltung korrekt ist und alle Transaktionen, die unter den alten und neuen Steuersätzen durchgeführt werden, korrekt erfasst und gemeldet werden.

Wenn du unsicher bist, lasse dich von einem Steuerfachmann oder Experten beraten. Wir sind ebenfalls gerne für dich da.