Die EU-Entwaldungsverordnung, kurz EUDR, betrifft Unternehmen, die bestimmte Rohstoffe und daraus hergestellte Produkte in der EU in Verkehr bringen, bereitstellen oder aus der EU exportieren. Für den E-Commerce ist die Verordnung besonders relevant, weil internationale Warenströme, Zollabwicklung und Produktdaten zusammenspielen. Auch Schweizer Onlinehändler können betroffen sein, wenn sie entsprechende Waren in die EU verkaufen. MS Direct begleitet Dich praxisnah bei der Vorbereitung und Umsetzung.
Die EUDR wurde seit ihrer ursprünglichen Verabschiedung mehrfach angepasst. Ende 2025 hat die EU die Anwendung nochmals verschoben und verschiedene Pflichten entlang der Lieferkette vereinfacht.
Update: Neue Fristen und vereinfachte Pflichten
Die aktuellen Anwendungstermine sind:
- 30. Dezember 2026: grundsätzlich für grosse und mittlere Unternehmen sowie für bestimmte Mikro- und Kleinunternehmen, die bereits unter die bisherige EU-Holzhandelsverordnung EUTR fallen
- 30. Juni 2027: grundsätzlich für die übrigen Mikro- und Kleinunternehmen
Neben den Fristen hat die EU auch die Verantwortlichkeiten innerhalb der Lieferkette angepasst.
Die zentrale Sorgfaltspflicht und die Abgabe einer Due Diligence Statement (DDS), konzentrieren sich stärker auf den Marktteilnehmer (Operator), der ein relevantes Produkt erstmals auf dem EU-Markt in Verkehr bringt oder aus der EU exportiert. Nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler müssen für bereits entsprechend abgedeckte Produkte grundsätzlich keine eigene DDS mehr einreichen. Bestimmte Informations-, Registrierungs- und Rückverfolgbarkeitspflichten bleiben jedoch bestehen.
Auch beim Produktumfang gab es Änderungen. Deshalb solltest du nicht allein anhand einer allgemeinen Produktbeschreibung entscheiden, ob deine Ware betroffen ist. Ausschlaggebend ist insbesondere die aktuelle Fassung von Anhang I der EUDR und die dort aufgeführte Zolltarifnummer.
Was ist die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)?
Die Entwaldungsverordnung (Verordnung (EU) 2023/1115, kurz EUDR) soll sicherstellen, dass Produkte mit bestimmten Rohstoffen nicht zur Entwaldung oder Waldschädigung beitragen.
Die Verordnung betrifft sieben Rohstoffgruppen:
- Rinder
- Kakao
- Kaffee
- Ölpalme
- Kautschuk
- Soja
- Holz
Neben den Rohstoffen selbst können zahlreiche daraus hergestellte Produkte unter die EUDR fallen.
Ein betroffenes Produkt darf grundsätzlich nur dann in der EU in Verkehr gebracht, auf dem Markt bereitgestellt oder aus der EU exportiert werden, wenn die Anforderungen der EUDR erfüllt sind.
Dazu gehört insbesondere, dass das Produkt:
- entwaldungsfrei ist,
- nach den relevanten Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes produziert wurde und
- soweit erforderlich von einer Sorgfaltserklärung abgedeckt ist.
Entscheidend ist dabei grundsätzlich der Stichtag 31. Dezember 2020. Die relevanten Flächen dürfen nach diesem Datum nicht von Entwaldung beziehungsweise, bei relevanten Holzprodukten, Waldschädigung betroffen gewesen sein.
Welche Produkte fallen unter die Entwaldungsverordnung?
Ob ein Produkt unter die EUDR fällt, lässt sich nicht allein anhand seines Materials oder seiner Produktbezeichnung beurteilen.
Massgeblich sind die in Anhang I der EUDR aufgeführten Zolltarifnummern beziehungsweise HS- und CN-Codes.
Das ist für Onlinehändler wichtig. Ein Produkt kann beispielsweise Holz oder Kautschuk enthalten, ohne automatisch unter die EUDR zu fallen. Umgekehrt können verarbeitete Produkte erfasst sein.
Die offizielle und jeweils aktuelle Fassung der Verordnung inklusive Anhang I findest du auf EUR-Lex.
Der Produktumfang wurde zudem bereits angepasst und kann sich weiter verändern. Deshalb solltest du betroffene Sortimente anhand der aktuellen Fassung von Anhang I und der konkreten Zolltarifnummer prüfen.
Was bedeutet das für deine Produktdaten?
Für E-Commerce-Unternehmen gewinnt die Qualität der Stammdaten weiter an Bedeutung. Du solltest für relevante Sortimente unter anderem klären:
- Welche Zolltarifnummer hat das Produkt?
- Fällt diese Nummer unter Anhang I?
- Welcher relevante Rohstoff ist enthalten?
- Wo wurde dieser Rohstoff erzeugt?
- Welche Informationen und Nachweise liegen vom Lieferanten vor?
- Wer übernimmt innerhalb der Lieferkette welche EUDR-Rolle?
Gerade bei grossen Sortimenten lohnt es sich, diese Prüfung strukturiert und frühzeitig durchzuführen.
Wer ist betroffen von der EUDR?
Die konkrete Verantwortung hängt nicht nur von der Unternehmensgrösse ab. Entscheidend ist vor allem, welche Rolle dein Unternehmen innerhalb der Lieferkette übernimmt.
Eine zentrale Rolle hat der Marktteilnehmer, in der englischen Verordnung als Operator bezeichnet. Vereinfacht gesagt ist das ein Unternehmen, das ein EUDR-relevantes Produkt im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit erstmals auf dem EU-Markt in Verkehr bringt oder aus der EU exportiert.
Ein Beispiel
Ein Onlineshop mit Sitz in Deutschland importiert EUDR-relevanten Kaffee direkt aus Brasilien und bringt ihn anschliessend in der EU auf den Markt.
Der Onlineshop ist in diesem Warenfluss Marktteilnehmer. Damit liegen die entsprechenden Sorgfaltspflichten bei ihm.
Kauft ein Onlineshop dagegen relevante Produkte von einem EU-Lieferanten, der diese bereits ordnungsgemäss auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht hat, sieht seine Rolle anders aus.
Die EUDR unterscheidet deshalb zusätzlich zwischen nachgelagerten Marktteilnehmern (downstream operators) und Händlern (traders).
Für sie gelten nach den Ende 2025 beschlossenen Vereinfachungen andere Pflichten. Sie müssen für bereits abgedeckte Produkte grundsätzlich nicht nochmals die vollständige Sorgfaltsprüfung durchführen und keine separate DDS für dieselbe Ware einreichen.
Bestimmte Informations-, Registrierungs- und Rückverfolgbarkeitspflichten bleiben jedoch bestehen.
Was bedeutet das konkret für Onlinehändler?
Ob dein Onlineshop seinen Sitz in Deutschland, einem anderen EU-Land oder der Schweiz hat, ist nur ein Teil der Beurteilung.
Entscheidend sind das Produkt und der konkrete Warenfluss.
Beispiel 1: Dein Onlineshop importiert direkt in die EU
Dein Unternehmen sitzt in Deutschland und importiert ein EUDR-relevantes Produkt direkt aus einem Drittland.
Bringst du dieses Produkt erstmals auf dem EU-Markt in Verkehr, bist du in der Regel Marktteilnehmer. Damit liegen die zentralen EUDR-Sorgfaltspflichten bei deinem Unternehmen.
Beispiel 2: Dein Onlineshop kauft innerhalb der EU ein
Du kaufst ein relevantes Produkt bei einem EU-Lieferanten, der es bereits ordnungsgemäss auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht hat.
Dann bist du für diesen Warenfluss in der Regel nicht derjenige, der das Produkt erstmals auf den EU-Markt bringt. Abhängig von der konkreten Konstellation kannst du beispielsweise als Händler oder nachgelagerter Marktteilnehmer gelten.
Beispiel 3: Dein Schweizer Onlineshop verkauft in die EU
Verkaufst du aus der Schweiz an Kundinnen und Kunden in der EU, solltest du zusätzlich dein Importmodell prüfen.
Relevant ist unter anderem, wer bei der Einfuhr als Importeur auftritt und wer das Produkt erstmals auf dem EU-Markt in Verkehr bringt.
Gerade bei D2C- und Cross-border-Modellen können die vertragliche Ausgestaltung, das Importmodell und die Rollen der beteiligten Unternehmen einen Unterschied machen.
Deshalb gilt für alle drei Fälle: Prüfe nicht nur, ob dein Produkt unter die EUDR fällt. Kläre auch deine Rolle für jeden relevanten Warenfluss.
Was ist das Due Diligence Statement?
Für verantwortliche Marktteilnehmer gehört zu den zentralen Anforderungen die Sorgfaltsprüfung, die sogenannte Due Diligence. Dafür müssen je nach Produkt unter anderem Informationen zur Herkunft und zu den Produktionsflächen vorliegen. Dazu können auch Geolokalisierungsdaten gehören.
Nach erfolgreicher Prüfung wird die erforderliche Due Diligence Statement (DDS) über das EUDR-Informationssystem der EU eingereicht. Die DDS erhält eine Referenznummer. Und genau hier wird die EUDR auch für Versand- und Zollprozesse relevant.
Neue Anforderung für die Zollabwicklung
Damit Waren weiterhin problemlos verzollt werden können, sind ab Anwendungsbeginn zusätzliche Angaben erforderlich:
- Exakte Zollcodierung auf Artikelebene (inkl. Y- & C-Codes)
- Due Diligence Statement (DDS) Referenznummer: eine elektronische Erklärung, dass die Ware entwaldungsfrei ist
Die Auswirkungen auf den Zollfluss sind unabhängig von den allgemeinen Prüfungs- und Berichtspflichten im Rahmen der EUDR. Das bedeutet: Für die Verzollung zählen ausschliesslich die zusätzlich geforderten Angaben wie Codierung und DDS-Referenznummer. Die Pflichten rund um Audit und Reporting nach EUDR laufen davon getrennt und beeinflussen den Zollprozess nicht.
Was sind Y- und C-Codes?
Die Y- und C-Codes sind Unterlagencodierungen in der Zollanmeldung:
- Y-Codes = Erklärungen oder Sonderfälle. Zum Beispiel Y141: Erklärung, dass ein Unternehmen die KMU-Ausnahme in Anspruch nimmt (bis 30.06.2026) oder Y133: Erklärung, dass Waren ausschliesslich aus recycelten Materialien bestehen.
- C-Codes = Nachweisnummern. Zum Beispiel Angabe der DDS-Referenznummer, die bestätigt, dass ein Produkt entwaldungsfrei ist.
Warum du jetzt handeln solltest
Auch nach der Verschiebung solltest du die Vorbereitung nicht bis Ende 2026 aufschieben. Vor allem bei grösseren Sortimenten und internationalen Lieferketten braucht die Datenbeschaffung Zeit.
Prüfe zuerst, ob deine Produkte anhand ihrer Zolltarifnummer überhaupt unter Anhang I der EUDR fallen. Wenn ja, sind diese vier Punkte wichtig:
- Rolle klären: Prüfe, welche Rolle du im Warenfluss einnimmst und welche EUDR-Pflichten damit für dich gelten.
- Daten einholen: Stelle sicher, dass dir die erforderlichen Informationen und Nachweise deiner Lieferanten vorliegen. Dazu können Herkunfts- und Geolokalisierungsdaten gehören.
- DDS organisieren: Kläre, wer für die Sorgfaltsprüfung und das Due Diligence Statement (DDS) verantwortlich ist und wie die DDS-Referenz dem jeweiligen Warenfluss zugeordnet wird.
- Versand und Zoll vorbereiten: Stelle sicher, dass DDS-Referenzen und weitere benötigte Angaben für Ein- und Ausfuhren verfügbar sind. Stimme mit deinem Zoll- und Fulfillment-Partner ab, welche Daten und TARIC-Codes für deinen Warenfluss erforderlich sind.
Unser Tipp: Starte mit deinem Sortiment. Erst wenn feststeht, welche Produkte tatsächlich betroffen sind, musst du die weiteren Prozesse im Detail prüfen. Bei Fragen zu Versand und Zoll unterstützt dich MS Direct.
EUDR, Versand und Zoll: MS Direct unterstützt dich
Die EUDR ist komplex. Für Onlinehändler muss sie aber nicht komplizierter werden als nötig. MS Direct verbindet Fulfillment und Cross-border-Logistik mit eigener Zollkompetenz. Wir unterstützen dich dabei, zu klären, welche Informationen für deine Ein- und Ausfuhren relevant sind und wie sie in den Versand- und Zollprozess integriert werden müssen. Das gilt sowohl für Onlineshops und Brands mit Sitz in der EU als auch für Schweizer Unternehmen, die in die EU verkaufen.
Du bist unsicher, ob die EUDR Auswirkungen auf deine Versand- oder Zollprozesse hat? Sprich mit uns. Wir schauen uns deinen konkreten Warenfluss an.
Weiterführende Informationen
Informationsseite des Bundesministeriums für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) in Deutschland
Informationen des BLE zur Auswirkung der Verordnung auf die Zollanmeldungen
Stand: August 2026. Die regulatorischen und technischen Vorgaben zur EUDR können sich weiterentwickeln. Insbesondere bei Produktumfang, Zolltarifnummern und technischen Vorgaben solltest du vor der Umsetzung den jeweils aktuellen Stand der EU-Regelungen prüfen.