Ab Ende 2025 greift die neue EU-Verordnung zur Bekämpfung der globalen Entwaldung – offiziell die EU-Entwaldungsverordnung (Verordnung (EU) 2023/1115), kurz EUDR. Für viele Onlinehändler bringt das neue Pflichten mit sich – besonders im Bereich Zollabwicklung und Lieferkette. Auch wenn du in der Schweiz sitzt, gilt: Sobald du Produkte in der EU bereitstellst oder aus der EU exportierst, bist du betroffen. MS Direct begleitet Dich praxisnah bei der Vorbereitung und Umsetzung.
Was ist die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)?
Die Entwaldungsverordnung (Verordnung (EU) 2023/1115, kurz EUDR) soll sicherstellen, dass Produkte mit bestimmten Rohstoffen nicht zur Entwaldung oder Waldschädigung beitragen. Unternehmen müssen deshalb entlang ihrer Lieferkette nachweisen, dass die betroffenen Produkte entwaldungsfrei und legal erzeugt wurden.
Das bedeutet:
- Informationspflichten (z. B. Herkunft, Geo-Koordinaten der Anbauflächen, HS-Codes)
- Risikobewertung und ggf. Risikominderung
- Abgabe einer Sorgfaltserklärung über das EU-Informationssystem
Die Verordnung unterscheidet zwischen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und Nicht-KMU.
Unternehmensgrösse & Anwendungsbeginn
- Nicht-KMU: 30. Dezember 2025
- KMU: 30. Juni 2026
Welche Produkte fallen unter die Entwaldungsverordnung?
Die EUDR betrifft sieben Rohstoffe sowie Produkte, die daraus bestehen, damit gefüttert wurden oder sie enthalten:
- Rinder (inkl. Fleisch, Häute, Leder)
- Kakao
- Kaffee
- Palmöl
- Kautschuk
- Soja
- Holz
Damit sind aber nicht nur Rohstoffe selbst gemeint. Auch viele verarbeitete Produkte fallen unter die Verordnung, etwa:
- Papier, Karton, Bücher, Druckerzeugnisse
- Möbel und Bauteile aus Holz
- Gummiprodukte
- Lebensmittel mit Palmöl oder Soja
Nicht betroffen sind Produkte, die ausschliesslich aus recycelten Materialien bestehen.
Wer ist betroffen von der EUDR?
Alle Unternehmen, die
- Waren in die EU importieren
- aus der EU exportieren
- im Rahmen von Zollanmeldungen als Importeure oder Exporteure auftreten.
Wichtig! Unabhängig vom Unternehmenssitz – also auch wenn du z. B. in der Schweiz ansässig bist – gelten die Regeln, sobald du Produkte in der EU bereitstellst oder von dort exportierst.
Was musst du konkret tun?
Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Rolle und Unternehmensgrösse:
Marktteilnehmer (Nicht-KMU)
- Einrichtung und Pflege eines Sorgfaltspflichtensystems bestehend aus Informationssammlung, Risikobewertung, Risikominderung
- Abgabe einer Sorgfaltserklärung
Marktteilnehmer (KMU)
- Ebenfalls grundsätzlich Sorgfaltspflicht und Abgabe einer Sorgfaltserklärung
- Ausnahme: Wenn vorgelagerte Unternehmen ein Due-Diligence-Statement (DDS) übermittelt haben, genügt es, die Referenznummer bei Bedarf vorzuweisen
Händler (Nicht-KMU)
- Wird wie ein Marktteilnehmer behandelt
- Muss sich vergewissern, dass die vorgelagerte Sorgfaltspflicht erfüllt wurde
- Muss eine eigene Sorgfaltserklärung abgeben, die sich auf vorgelagerte DDS stützt
Händler (KMU)
- Keine Verpflichtung zur Durchführung eigener Sorgfaltspflichten
- Keine Abgabe einer Sorgfaltserklärung
- Informationspflicht: Identität der Lieferanten, Adressen etc. sammeln und 5 Jahre aufbewahren (Stichwort: Rückverfolgbarkeit)
Welche Ausnahmen gibt es von der Entwaldungsverordnung?
- KMU-Übergangsfrist: Kleine und mittlere Unternehmen sind erst ab dem 30. Juni 2026 verpflichtet, ein DDS abzugeben. Danach gelten die Pflichten uneingeschränkt.
- Recycelte Waren: Diese gelten nicht als neu in Verkehr gebracht, wenn sie aus Materialien bestehen, deren Lebenszyklus bereits abgeschlossen ist. Für solche Produkte gibt es besondere Ausnahmeregelungen bei der Zollanmeldung. Wenn alle Artikel eines Unternehmens diese Kriterien erfüllen, kann der Code Y133 genutzt werden. Damit wird erklärt, dass die Recycling-Ausnahme gilt und keine DDS-Referenznummer erforderlich ist.
Wichtig! Auch wenn für gewisse KMU oder Händler weniger weitreichende Sorgfaltspflichten gelten oder Ausnahmen greifen: Für die Zollanmeldung müssen die erforderlichen Informationen ab dem 30.12.2025 dennoch vollständig vorliegen.
Neue Anforderung für die Zollabwicklung
Damit Waren weiterhin problemlos verzollt werden können, sind ab Anwendungsbeginn zusätzliche Angaben erforderlich:
- Exakte Zollcodierung auf Artikelebene (inkl. Y- & C-Codes)
- Due Diligence Statement (DDS) Referenznummer: eine elektronische Erklärung, dass die Ware entwaldungsfrei ist
Die Auswirkungen auf den Zollfluss sind unabhängig von den allgemeinen Prüfungs- und Berichtspflichten im Rahmen der EUDR. Das bedeutet: Für die Verzollung zählen ausschliesslich die zusätzlich geforderten Angaben wie Codierung und DDS-Referenznummer. Die Pflichten rund um Audit und Reporting nach EUDR laufen davon getrennt und beeinflussen den Zollprozess nicht.
Was sind Y- und C-Codes?
Die Y- und C-Codes sind Unterlagencodierungen in der Zollanmeldung:
- Y-Codes = Erklärungen oder Sonderfälle. Zum Beispiel Y141: Erklärung, dass ein Unternehmen die KMU-Ausnahme in Anspruch nimmt (bis 30.06.2026) oder Y133: Erklärung, dass Waren ausschliesslich aus recycelten Materialien bestehen.
- C-Codes = Nachweisnummern. Zum Beispiel Angabe der DDS-Referenznummer, die bestätigt, dass ein Produkt entwaldungsfrei ist.
Warum du jetzt handeln solltest
Die Umsetzung der EUDR ist komplex – insbesondere für Onlinehändler mit globalen Lieferketten. Du solltest frühzeitig analysieren, ob und wie stark du betroffen bist und mit Lieferanten ins Gespräch gehen.
Die wichtigsten Fragen für dich als Onlinehändler zum Start
- Sind meine Produkte betroffen?
Prüfe, ob du Rohstoffe oder betroffene Erzeugnisse anbietest. - Welche Rolle habe ich im Sinne der EUDR?
Bist du Marktteilnehmer oder Händler? - Wie wird mein Unternehmen eingestuft?
Als KMU oder Nicht-KMU? - Welche Pflichten ergeben sich daraus?
Welche Sorgfaltspflichten und Dokumentationsanforderungen muss ich erfüllen? - Habe ich alle nötigen Informationen meiner Lieferanten?
Um deine EUDR-Pflichten zu erfüllen, brauchst du lückenlose Informationen – idealerweise inkl. DDS-Referenznummern. - Wie dokumentiere ich die erforderlichen Daten?
Nutze geeignete Tools oder Prozesse, um Sorgfaltserklärungen oder deren Referenzen sicher zu verwalten.
Deine EUDR-Checkliste in Kürze
Die Vorbereitung auf die EUDR ist komplex, aber machbar. Folgende Schritte sind empfehlenswert:
- Produkte prüfen: Welche Waren enthalten betroffene Rohstoffe?
- Lieferanten einbeziehen: Liegen Geo-Daten, DDS-Informationen und Nachweise vor?
- Systeme anpassen: Sind ERP und Zollsoftware für Y- und C-Codes sowie DDS vorbereitet?
- Datenübermittlung testen: Funktionieren API- oder CSV-Schnittstellen für die Zollanmeldung?
Weiterführende Informationen
Informationsseite des Bundesministeriums für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) in Deutschland
Informationen des BLE zur Auswirkung der Verordnung auf die Zollanmeldungen
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