Der Leistungsumfang unterscheidet sich je nach Anbieter und Vertrag. Typisch sind Wareneingang und Einlagerung, Bestandsführung, Pick & Pack, Versand sowie die Annahme und Prüfung von Retouren. Hinzu kommen je nach Anbieter Zusatzleistungen wie Set-Bildung, Beilagen oder individuelle Verpackungen. Leistungen wie Verzollung, Steuervertretung oder die Aufbereitung retournierter Ware können ebenfalls angeboten werden, sind aber nicht automatisch Bestandteil eines 3PL-Angebots.
Ein 3PL übernimmt vor allem operative Logistikprozesse wie Lagerung, Fulfillment und Versand. Ein 4PL übernimmt eine übergeordnete Rolle und koordiniert beispielsweise mehrere Logistikdienstleister, Systeme und Warenströme. Dafür muss ein 4PL nicht zwingend eigene Lager oder Transportkapazitäten betreiben. Da die Begriffe in der Praxis nicht immer einheitlich verwendet werden, ist der konkrete Leistungsumfang wichtiger als die Bezeichnung.
Eine allgemeingültige Schwelle gibt es nicht. Entscheidend sind unter anderem Bestellvolumen, Lagerbedarf, Saisonspitzen, Retourenquote und die Kosten der eigenen Logistik. Ein 3PL kann besonders interessant sein, wenn das Volumen wächst oder stark schwankt und eigene Lager- und Personalstrukturen zunehmend Ressourcen binden. MS Direct übernimmt Fulfillment ab 250 Bestellungen pro Monat.
E-Commerce Fulfillment Schweiz und Deutschland
Shop oder ERP werden über eine Schnittstelle mit den Systemen des Logistikdienstleisters verbunden. So können beispielsweise Bestellungen, Artikeldaten, Lagerbestände, Versandstatus und Trackinginformationen ausgetauscht werden. Für gängige Shopsysteme gibt es häufig Standardschnittstellen, individuelle Systeme benötigen eine eigene Anbindung. MS Direct unterstützt unter anderem Shopify, WooCommerce, PrestaShop, Shopware und Adobe Commerce. Bei bestimmten Standardschnittstellen ist ein Go-live innerhalb von 10 Tagen möglich.
Nein. Ein 3PL oder Verzollungsdienstleister kann die Zollanmeldung durchführen, ohne selbst Importeur der Ware zu sein. Wer als Importeur gilt, hängt vom jeweiligen Versand- und Steuermodell ab. Bei der Schweizer Versandhandelsregelung gilt beispielsweise der steuerpflichtige Versandhändler als Importeur und muss sicherstellen, dass der Zollanmelder die notwendigen Informationen erhält. MS Direct bietet die Verzollung als Teil seiner Cross-border-Lösung an.