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ABD (Ausfuhrbegleitdokument)

ABD (Ausfuhrbegleitdokument)

Was bedeutet ABD einfach erklärt?
Das ABD ist das Dokument, mit dem eine zur Ausfuhr freigegebene Warensendung zollseitig begleitet wird. Es zeigt, dass die Ausfuhranmeldung angenommen wurde und die Ware aus der EU ausgeführt werden darf.

Wann braucht man ein ABD?
Ein ABD wird im Ausfuhrverfahren für Waren benötigt, die aus der EU in einen Nicht-EU-Staat exportiert werden. Im E-Commerce ist das zum Beispiel bei kommerziellen Sendungen aus Deutschland in die Schweiz relevant; laut Swiss Post International typischerweise dann, wenn der Warenwert über 1.000 Euro liegt oder das Gesamtgewicht mehr als 1.000 Kilogramm beträgt

Welche Informationen enthält ein ABD?
Das Ausfuhrbegleitdokument enthält unter anderem die Movement Reference Number (MRN) und dient der Identifikation der Sendung im Ausfuhrprozess. Diese Daten werden an der Ausgangszollstelle verwendet, wenn die Ware das Zollgebiet der Union verlässt.

Was ist der Unterschied zwischen ABD und Ausgangsvermerk?
Das ABD entsteht vor der tatsächlichen Ausfuhr und begleitet die Sendung bis zur Ausgangszollstelle. Der Ausgangsvermerk wird erst nach dem tatsächlichen Verlassen des Zollgebiets erstellt und dient als Nachweis der erfolgten Ausfuhr, etwa für steuerliche Zwecke.

Weiterführende Links:

Ausfuhranmeldung

MRN

Ausgangsvermerk

Zollabwicklung

Cross-Border E-Commerce