CPT steht für «Carriage Paid To». Der Verkäufer organisiert und bezahlt den Transport bis zum vereinbarten Bestimmungsort und übernimmt die Ausfuhrformalitäten. CPT gehört zu den Incoterms-Regeln und gilt für alle Transportarten, also für See-, Luft-, Strassen- und Schienenverkehr sowie für multimodale Transporte.
Das Risiko geht über, sobald der Verkäufer die Ware dem Frachtführer am vereinbarten Lieferort bzw. Lieferpunkt übergibt. Sind mehrere Frachtführer beteiligt und wurde kein konkreter Lieferpunkt vereinbart, erfolgt der Risikoübergang grundsätzlich mit der Übergabe an den ersten Frachtführer. Das unterscheidet CPT von Regeln wie DAP, bei denen das Risiko erst am vereinbarten Bestimmungsort auf den Käufer übergeht. Käufer und Verkäufer sollten deshalb sowohl den Lieferpunkt als auch den Bestimmungsort im Kaufvertrag möglichst genau benennen, um Unklarheiten zu vermeiden.
Bei CPT ist der Käufer grundsätzlich für Einfuhrabgaben, Einfuhrzölle und die Zollabwicklung im Bestimmungsland verantwortlich. Der Verkäufer übernimmt hingegen die Ausfuhrformalitäten. Das unterscheidet CPT von DDP, bei dem der Verkäufer auch die Einfuhrformalitäten und die damit verbundenen Kosten trägt.
CPT und CIP (Carriage and Insurance Paid To, deutsch «Fracht und Versicherung bezahlt bis») sind sich strukturell sehr ähnlich, unterscheiden sich aber insbesondere bei der Transportversicherung. Bei CIP muss der Verkäufer eine Transportversicherung mit einem hohen Deckungsumfang abschliessen. Bei CPT besteht für den Verkäufer keine solche Versicherungspflicht. Der Käufer kann den Versicherungsschutz auf eigene Kosten organisieren. Auf Anfrage muss der Verkäufer dem Käufer die in seinem Besitz befindlichen Informationen zur Verfügung stellen, die dieser für den Abschluss einer Versicherung benötigt.
Nein. CPT verpflichtet weder den Verkäufer noch den Käufer zum Abschluss einer Transportversicherung. Da das Risiko für Verlust oder Beschädigung jedoch bereits bei der Übergabe an den Frachtführer am vereinbarten Lieferort auf den Käufer übergeht, trägt der Käufer das Risiko während der anschliessenden Beförderung. Möchte er dieses Risiko absichern, kann er auf eigene Kosten eine Transportversicherung abschliessen. Auf Anfrage muss der Verkäufer ihm die in seinem Besitz befindlichen Informationen zur Verfügung stellen, die für den Abschluss der Versicherung benötigt werden.