FCA bedeutet, dass der Verkäufer die Ware exportbereit an den vom Käufer benannten Frachtführer übergibt. Sobald die Übergabe am vereinbarten Ort erfolgt ist, trägt der Käufer das Transportrisiko. Die genaue Verantwortung hängt davon ab, welcher Übergabeort im Vertrag genannt ist.
Der Verkäufer trägt die Kosten bis zur vereinbarten Übergabe an den Frachtführer beziehungsweise bis zum benannten Ort. Ab dort übernimmt der Käufer in der Regel die weiteren Transportkosten, etwa für Hauptlauf, Import und Zustellung. Deshalb ist eine präzise vertragliche Regelung wichtig.
FCA ist sinnvoll, wenn der Käufer den Haupttransport selbst organisiert oder bessere Konditionen mit Spediteuren hat. Der Incoterm eignet sich für viele Transportarten und ist flexibel im B2B-Handel einsetzbar. Auch im Cross-Border E-Commerce kann FCA relevant sein, wenn Zuständigkeiten klar getrennt werden sollen.
Bei EXW stellt der Verkäufer die Ware lediglich zur Abholung bereit, während bei FCA zusätzlich die Übergabe an den Frachtführer am benannten Ort geregelt ist. FCA ist in der Praxis oft besser geeignet, weil der Verkäufer die Exportabwicklung übernimmt. Dadurch ist FCA im internationalen Versand meist klarer und rechtssicherer als EXW.